Trivial Delight #6 – Mehr Feedback, Musik-Probleme, Musik-Jubel, Bücherlisten, Podcastday und T-Shirts

 Weil ich mich heute mal ein bisschen beeilen muss, gibt es eine ganze Reihe „kleinerer“ Themen. Vom Feedback der letzten Folge, meinen Problemen mit der GEMA und allem, was so damit zu tun hat, meinen tollen Musik-Neuigkeiten, der Bücherwunschkonzert-Idee, dem Podcastday und T-Shirts. Na also, das ist ja doch eine ganze Menge geworden.

Audacity meinte heute, zickig sein zu müssen und ist mehrfach abgestürzt. Ich hab gerade mal so hinbekommen, nicht die Nerven zu verlieren und hoffe, dass die Qualität des Podcasts unter diesen Umständen nicht allzu sehr leiden musste. Glaub ich aber auch nicht.

Links zum Podcast:
Weepies-Song bei Womenfolk
The Weepies – Official Site
Bücherwunschkonzert-Auswahlliste
Offizielle Seite von Paul Simon
Podcastday 2006 in Köln

Podcast zum Anhören und Downloaden:
Trivial Delight #6 – Mehr Feedback, Musik-Probleme, Musik-Jubel, Bücherlisten, Podcastday und T-Shirts

[audio:http://media2.podster.de/jaffolk/Trivial%20Delight%20%236.mp3]

4 machen mit. to “Trivial Delight #6 – Mehr Feedback, Musik-Probleme, Musik-Jubel, Bücherlisten, Podcastday und T-Shirts”

  1. philipp Says:

    ich glaube es ist so:

    das copyright an einem song hat natürlich der künstler
    dieser kann anderen rechte einräumen – zB einer plattenfirma oder einem podcaster
    wenn du eine schriftliche erlaubnis vom copyright-inhaber hast, den song zu spielen, dann brauchst du dir eigentlich keine weiteren gedanken machen

    DU machst dann wohl keinen fehler, aber evtl. der KÜNSTLER, weil er wahrscheinlich seiner plattenfirma das alleinige recht zum veröffentlichen/geldeintreiben gegeben hat…

  2. Pia Says:

    Ich hatte noch keine Zeit die neue Folge zu hören, aber … wenn ein Künster bei der GEMA gemeldet ist, was meist mit einem Plattenvertrag einher geht, dann kann er Dir Rechte einräumen so lange er will. Du bleibt der GEMA gegenüber in der Zahlungspflicht 🙂

    So, und morgen hör ich mir dann die Folge an 😉

  3. Prospero Says:

    Natürlich darf man CDs brennen und tauschen. Du darfst bis zu 7 Exemplare – das ist so über den Daumen gepeilt die Regel – CDs ohne Kopierschutz brennen und an deine Freunde, Bekannten etc. pp. geben. Beim CD-Swap ist das Ganze natürlich insofern kritisch als man sagen könnte, dass du die Leute gar nicht richtig kennst an die du die CDs schickst. Gegenargument wäre allerdings, dass du halt deinen Freund nur über das Internet kennst, dein Freund gerade umgezogen ist und du ihm was schenken wolltest und außerdem ist kann ja kein Gericht feststellen wie der Grad einer Beziehung ist. Außerdem: Du verlangst ja kein Geld dafür sondern bekommst einen gleichwertigen Ersatz. Also nicht so wie bei Ebay und Co.
    Man zieht sich aber am Besten aus der Affäre in dem man einfach Creativ-Commons-Musik nimmt, da gibts ja jede Menge Quellen und das Gericht möchte ich sehen, dass die Lizenz als „Verstoß gegen das Urheberrecht“ sieht. Da gabs ja vor kurzem den Fall Curry, etwas anders gelagert, aber CC-Lizenzen bestehen ja auch vor Gericht. Insofern. Aber selbst wenns GEMA/GVL-Tracks wären – die Wahrscheinlichkeit, dass dich ausgerechnet deswegen jemand drankriegt ist meines Erachtens gering. Und wie gesagt – man kann auch über Blogs, Podcasts oder sowas durchaus gute Freunde haben die man noch nie im Leben gesehen hat… 😉
    Ad Astra

  4. Martin Schuhmacher Says:

    Hallo Anne,

    ich arbeite in Deutschland für Nettwerk, das Label und Management von THE WEEPIES. Bevor ich mal die leider in Deutschland anstrengende Rechtesituation in Bezug auf Podcasts aufkläre, nur ganz kurz: Das Album von THE WEEPIES erscheint am 23.06. in Deutschland un kostest dann zum Glück nicht mehr € 23,99.

    Was die Verwendung von Songs in Podcasts angeht, so ist es leider so, dass die BMI (die amerikanische GEMA) mit eben dieser ein Abkommen hat. Die GEMA hat mit allen größeren Verwertungsgesellschaften eine Art Vertretungsabkommen. D.h. für alle Podcasts, die auf einem Server in Deutschland liegen gelten die Regelungen der GEMA für alle Stücke von Autoren, die bei einer größeren Verwertungsgesellschaft sind (das sind die allermeisten). Denn die Autoren haben die Wahrnehmung ihrer Rechte an die Verwertungsgesellschaften übertragen.

    Die GEMA hat aber noch keine Pauschalregelung für Podcasts eingeführt. D.h. momentan gilt: Mindestsatz (ca. € 0,15) pro Song pro heruntergeladener Podcast. Das ist natürlich undurchführbar. Die einzige Möglichkeit, die Du hast, ist, Deinen Podcastauf einem Server in einem „unregulierten“ Land abzulegen.

    Nettwerk begrüßt im übrigen die Verwendung iherer Songs in Podcasts. Kann aber dagegen auch nichts machen.

    Falls Du noch mehr wissen musst, schick‘ mir ein Mail.

    Gruß,

    Martin

Leave a Reply

You must be logged in to post a comment.